Händel-Haus untersucht NS-Vergangenheit seiner Musikinstrumentensammlung

Händel-Haus untersucht NS-Vergangenheit seiner Musikinstrumentensammlung

Halle (Saale), 23. September 2026: Der Bestand der Stiftung Händel-Haus umfasst heute mehr als 700 historische Musikinstrumente. Doch wem gehörten diese Instrumente, bevor sie ins Händel-Haus gelangten? Befinden sich darunter möglicherweise Instrumente, die im Nationalsozialismus unrechtmäßig ihren Eigentümerinnen und Eigentümern entzogen wurden? Diesen Fragen widmet sich ein neues Provenienzforschungsprojekt der Stiftung Händel-Haus. Es wird vom Deutschen Zentrum für Kulturgutverluste gefördert und untersucht über ein Jahr die Erwerbungen der Musikinstrumentensammlung aus der Zeit von 1937 bis 1945.

𝐂𝐡𝐫𝐢𝐬𝐭𝐢𝐚𝐧𝐞 𝐁𝐚𝐫𝐭𝐡, 𝐌𝐮𝐬𝐞𝐮𝐦𝐬𝐥𝐞𝐢𝐭𝐞𝐫𝐢𝐧 𝐝𝐞𝐬 𝐇ä𝐧𝐝𝐞𝐥-𝐇𝐚𝐮𝐬𝐞𝐬 𝐮𝐧𝐝 𝐏𝐫𝐨𝐣𝐞𝐤𝐭𝐥𝐞𝐢𝐭𝐞𝐫𝐢𝐧,

begann bereits in den 1990er Jahren sich mit diesem Thema auseinanderzusetzen. Schon damals entdeckte sie verdächtige Handelswege. Für eine umfassende Aufarbeitung fehlten jedoch bisher die Ressourcen. „Museumsarbeit braucht mitunter einen langen Atem. Ich freue mich sehr, dass wir die Geschichte der Instrumente nun systematisch und mit neuen technischen und wissenschaftlichen Möglichkeiten untersuchen können.“

1937 erwarb die Stadt Halle das Händel-Haus und begann den Sammlungsaufbau. Bis 1945 gelangten hunderte Musikinstrumente in den Bestand des Hauses. Dabei ist bislang nicht geklärt, ob und in welchen Fällen die Instrumente ihren Vorbesitzern aufgrund nationalsozialistischer Verfolgung entzogen wurden. Im Mittelpunkt des neuen Forschungsprojekts stehen zunächst 133 Instrumenten, deren Erwerb über den Musikalienhändler Georg Walter Höckner aus Zwenkau (128 Instrumente) und das Wiener Auktionshaus Dorotheum (fünf Instrumente) dokumentiert ist. Beide sind in der ALIU List of Red Flag Names Germany als Händler aufgeführt, die mit dem Handel von NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut in Verbindung gebracht werden. Höckner war unter anderem am Aufbau der sogenannten „Führerbibliothek“ im Rahmen des Sonderauftrags Linz beteiligt. Die dokumentierten Handelswege geben Anlass, die Vorbesitz- und Erwerbsgeschichte dieser Instrumente besonders genau zu untersuchen.

In einem zweiten Schritt sollen rund 90 weitere Instrumente untersucht werden, für die keine Ankaufsbelege vorliegen und somit eine unrechtmäßige Entziehung bislang nicht ausgeschlossen werden kann. Darüber hinaus sollen sämtliche Händler der historischen Ankaufsliste systematisch mit einschlägigen Datenbanken zu NS-Akteuren und NS-Verfolgten abgeglichen werden. So soll auch geprüft werden, ob sich bei bislang unauffälligen Händlern oder Vorbesitzern Hinweise auf einen Zusammenhang mit NS-Verfolgung und unrechtmäßigen Eigentumsverlusten ergeben.

𝐃𝐫. 𝐊𝐚𝐫𝐢𝐧 𝐌ü𝐥𝐥𝐞𝐫-𝐊𝐞𝐥𝐰𝐢𝐧𝐠, 𝐰𝐢𝐬𝐬𝐞𝐧𝐬𝐜𝐡𝐚𝐟𝐭𝐥𝐢𝐜𝐡𝐞 𝐌𝐢𝐭𝐚𝐫𝐛𝐞𝐢𝐭𝐞𝐫𝐢𝐧,

„Als Kunsthistorikerin kann ich hierbei meine Erfahrung aus der Erforschung von Provenienzen und Institutionsgeschichte einbringen und diese mit meiner Liebe zur Musik verbinden“. „Für mich bleibt es eine wichtige Aufgabe, die Verbrechen der NS-Diktatur wie auch den NS-verfolgungsbedingten Kulturgutentzug zu erforschen und sichtbar zu machen.“

Zu den Quellen gehören neben historischen Akten wie Ankaufslisten, Katalogeinträgen und Schriftwechseln auch die Instrumente selbst. Mitunter sind Namen, Ortsangaben oder Jahreszahlen direkt in die Instrumente eingraviert. Auch Verzierungen, Modifikationen oder die handwerkliche Gestaltung können Aufschluss über die Herkunft und Geschichte eines Instruments geben. Ein Beispiel dafür ist ein Clavichord von Carl Gottlob Sauer (Dresden 1807). Auf der Rückseite des Klaviaturbretts befindet sich die Inschrift „Barthel aus Heeselicht 1829“. Sie verweist auf die Familie Barthel, der die Wassermühle im sächsischen Heeselicht bei Pirna gehörte. Wer das Instrument anschließend besaß, unter welchen Umständen es den Besitzer wechselte, schließlich von Höckner erworben wurde und wie es ins Händel-Haus gelangte, ist Teil der laufenden Forschung.

Ziel des Projekts ist es, die Besitz- und Erwerbsgeschichte der Instrumente möglichst lückenlos zu rekonstruieren und etwaige Fälle von unrechtmäßiger Enteignung durch NS-Verfolgung zu identifizieren. Die Stiftung Händel-Haus bekennt sich zur Umsetzung der Washingtoner Erklärung zum Umgang mit NS-Raubgut. Ergeben sich konkrete Hinweise auf unrechtmäßige Entziehungen, sollen gemeinsam mit den zuständigen Stellen Lösungen für eine Rückgabe beziehungsweise Restitution geprüft werden.

Fotos: David Eckmann

Quelle: Stiftung Händel-Haus.

𝐌𝐞𝐡𝐫 𝐍𝐞𝐰𝐬 𝐚𝐮𝐟 news24aktuell.de

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